Aus verschiedenen Ländern kommen Menschen nach Deutschland und Sachsen auf der Suche nach einem sicheren Ort und einem menschenwürdigen Leben. Dieser Artikel ist Teil unserer jährlich aktualisierten Broschüre "Mal ehrlich. Flucht und Asyl in Sachsen". Sie bietet Fakten zum deutschen Asylsystem, zu den Lebensbedingungen Asylsuchender in Sachsen sowie zu Möglichkeiten, sich für ein menschenwürdiges Asyl in Sachsen zu engagieren.
Erreichen Geflüchtete die Bundesrepublik, stellen sie einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF bestimmt dann, welches Bundesland für das Asylverfahren zuständig ist.
Das Asylverfahren kann unterschiedlich lange dauern – das hängt u. a. vom Herkunftsland der geflüchteten Menschen ab. Für die Dauer des Asylverfahrens bleiben die Geflüchteten entweder in der Erstaufnahmeeinrichtung oder sogenannten AnkER-Zentren oder werden nach ein paar Monaten weiterverteilt auf Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Wohnungen.
Allerdings dürfen nicht alle Geflüchtete ihren Asylantrag in der Bundesrepublik stellen. Zunächst wird geprüft, ob laut der Dublin-Verordnung ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Dafür werden die Fingerabdrücke in einer EU-weiten Datenbank (EURODAC) abgeglichen. Viele Geflüchtete werden daher in einen anderen Staat zurückgeschoben.
Wenn Geflüchtete kein Asyl bekommen, aber nicht abgeschoben werden können, erhalten sie eine Duldung. Gründe dafür sind beispielsweise fehlende Pässe, Reiseunfähigkeit oder eine fehlende Verkehrsverbindung in das jeweilige Land. Fällt das Abschiebehindernis weg, können Geduldete jederzeit abgeschoben werden. Während der Duldung unterliegen die Menschen nahezu den gleichen Beschränkungen wie während des Verfahrens. Viele Menschen leben so jahrelang ohne Perspektive in Deutschland.