AnkER-Zentrum

AnkER steht für Ankunft, Entscheidung über den Asylantrag und Rückführung abgelehnter Asylsuchender. In den AnkER-Zentren sollen Geflüchtete untergebracht werden bis sie entweder auf die Kommunen verteilt werden - wenn ihr Asylantrag positiv beschieden oder ihnen eine gute Bleibeperspektive zugesprochen wird - oder sie in ihr Herkunftsland oder den nach der Dublin-Verordnung zuständigen Staat abgeschoben werden. Bis zu 24 Monate können Menschen hier untergebracht werden.

Unter einem Dach sollen die zuständigen Behörden, wie beispielsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Jugendamt und Jobcenter, zusammen arbeiten. Politisches Ziel dahinter ist es, Asylverfahren zu beschleunigen und Abschiebungen schneller durchführen zu können.

AnkER-Zentren wurden 2018 von der Großen Koalition aus CDU und SPD eingeführt. Die Bundesländer können, müssen sie aber nicht installieren. Neben Sachsen gibt es sie nur in Bayern und im Saarland. Allerdings haben viele Bundesländer ähnliche Einrichtungen geschaffen, die jedoch andere Bezeichnungen haben. An dem Konzept der AnkER-Zentren gibt es massive Kritik.