Dublin III-Verordnung

Laut Dublin-Verordnung ist der Staat, den die flüchtende Person zuerst betritt, für das Asylverfahren zuständig. Reisen Geflüchtete in ein anderes EU-Land weiter, können sie in das Land zurückgeschoben werden, wo sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Die Dublin-Verordnung gilt für alle EU-Länder sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Sie wurde 2003 erstmals beschlossen und immer wieder reformiert. Aktuell ist die dritte Fassung in Kraft.

Folge der Dublin-Verordnung ist, dass die Staaten an den EU-Außengrenzen sehr viele Menschen aufnehmen müssen, im Gegensatz zu Staaten im Zentrum der EU. Dies führt zu einer ungleichen Lastenverteilung innerhalb der EU. Geflüchteten steht es nicht frei zu wählen, in welchem Staat sie Asyl beantragen möchten.