Alle Gründe, aus denen Menschen fliehen, sind legitime Gründe. Allerdings müssen für eine Anerkennung des Asylantrags bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Eine Anerkennung ist nur nach dem Artikel 16a des Grundgesetzes sowie nach der Genfer Flüchtlingskonvention möglich. Viele Fluchtgründe werden daher nicht anerkannt.
Weit mehr Menschen erhalten eine Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Diese wurde 1951 verabschiedet und ist heute das wichtigste internationale Dokument, um geflüchtete Menschen zu schützen.
Auch wenn eine Anerkennung nach Art. 16a GG oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention nicht möglich ist, wird Geflüchteten mindestens zeitweise ein Abschiebungsverbot oder subsidiärer Schutz gewährt, wenn ein ernsthafter Schaden im Herkunftsland droht.
Als ernsthafter Schaden gilt:
- Verhängung der Todesstrafe
- Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung
- ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens infolge eines bewaffneten Konflikts
- Gefahr für Freiheit, Leib oder Leben