Wer bekommt eigentlich Asyl?

Alle Gründe, aus denen Menschen fliehen, sind legitime Gründe. Allerdings müssen für eine Anerkennung des Asylantrags bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Grafische Darstellung Fluchtzahlen 2019

Eine Anerkennung ist nur nach dem Artikel 16a des Grundgesetzes sowie nach der Genfer Flüchtlingskonvention möglich. Viele Fluchtgründe werden daher nicht anerkannt.

Artikel 16a Grundgesetz

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Aber: Das Asylrecht ist massiv eingeschränkt. So können sich Menschen,



1. die aus einem sicheren Drittstaat kommen – und die Bundesrepublik ist nur von sicheren Drittstaaten umgeben –



2. oder die aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen,



nicht auf dieses Recht berufen. Für diese Menschen ist es also nahezu ausgeschlossen, eine Anerkennung nach Art. 16a GG zu bekommen.

Weit mehr Menschen erhalten eine Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Diese wurde 1951 verabschiedet und ist heute das wichtigste internationale Dokument, um geflüchtete Menschen zu schützen.

Genfer Flüchtlings- konvention

Eine Person kann als Flüchtling anerkannt werden, die „... aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes aber nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.“ (Art. 1A Nr. 2 der GFK)

Auch wenn eine Anerkennung nach Art. 16a GG oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention nicht möglich ist, wird Geflüchteten mindestens zeitweise ein Abschiebungsverbot oder subsidiärer Schutz gewährt, wenn ein ernsthafter Schaden im Herkunftsland droht.

Als ernsthafter Schaden gilt:

  • Verhängung der Todesstrafe
  • Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung
  • ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens infolge eines bewaffneten Konflikts
  • Gefahr für Freiheit, Leib oder Leben

     

Titelseite der Broschüre "Mal ehrlich. Flucht und Asyl in Sachsen"

Die jährlich aktualisierte Broschüre "Mal ehrlich. Flucht und Asyl in Sachsen" bietet Fakten zum deutschen Asylsystem, zu den Lebensbedingungen Asylsuchender in Sachsen sowie zu Möglichkeiten, sich für ein menschenwürdiges Asyl in Sachsen zu engagieren.

Sie ist erhältlich als PDF oder gedruckte Broschüre.