Asylsuchende bekommen subsidiären Schutz, wenn ihnen weder Flüchtlingsschutz noch eine Asylberechtigung zuerkannt wird, ihnen jedoch im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Dies ist zum Beispiel bei Kriegen oder Bürgerkriegen der Fall. Subsidiärer Schutz wird auf ein Jahr ausgesprochen und kann um drei weitere Jahre verlängert werden.
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