Asylsuchenden, die aus Ländern mit einer niedrigen Schutzquote kommen und mit relativ hohen Asylantragszahlen, wird eine schlechte/geringe Bleibeperspektive bescheinigt. Asylsuchenden, die aus Ländern mit einer hohen Schutzquote kommen, dagegen eine positive/gute Bleibeperspektive. Welche Länder dazugehören, legt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) halbjährlich fest. Diese Einteilung hat Folgen für die Unterbringung und den Zugang zu Sprach- und Integrationskursen. Die pauschale Kategorisierung läuft dem Grundsatz der individuellen Prüfung von Fluchtgründen im Asylrecht zuwider.
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