Wasser und sein Preis

Wasserhahn mit einem Tropfen, in dem das Euro-Zeichen zu sehen ist

Für das Ableiten und Entnehmen von Wasser aus dem Grundwasser sowie aus Flüssen und Seen erheben aktuell 13 von 16 Bundesländer in Deutschland Entgelte.
In Berlin, Hamburg und dem Saarland ist nur eine Wasserabgabe für die Entnahme von Grundwasser fällig.

In Bayern, Thüringen und Hessen kann sowohl Wasser aus Oberflächengewässern als auch dem Grundwasser ohne Entgelt entnommen werden.
Ein Blick auf die Zahlen der Wassergewinnung macht die Dimensionen sichtbar: So liegt Bayern nach Nordrhein-Westfalen (NRW) bei der Wassergewinnung deutschlandweit an zweiter Stelle. Wurden im Jahr 2019 in NRW 1.201.883.000 Kubikmeter Wasser gewonnen, brachte es Bayern immerhin noch auf 907.062.000 Kubikmeter, davon waren allein 619.094.000 Kubikmeter Grundwasser (1)!

Bundesländer Landwirtschaft   Bergbau Kühlung Trinkwasser
Bayern - - - -
Brandenburg - - 11,5 Cent/m³ 10 Cent/m³
Bremen 0,7 Cent/m³ 9 Cent/m³ 3,7 Cent/m³ 7,5 Cent/m³
Berlin 31 Cent/m³ 31 Cent/m³ 31 Cent/m³ 31 Cent/m³
Baden-Württemberg   1,5 Cent/m³   10 Cent/m³
Hamburg 16,72 Cent/m³ 16,72 Cent/m³   16,72 Cent/m³   16,72 Cent/m³  
Hessen - - - -
Mecklenburg-Vorpommern   - 10 Cent/m³ 10 Cent/m³ 10 Cent/m³
Niedersachsen 7,4 Ct/m3 - 7,4 Ct/m3 15 Ct/m3
Nordrhein-Westfalen - 5 Cent/m³ 3,5 Cent/m³ 5 Cent/m³
Rheinland-Pfalz   0,9 Ct/m³ 0,9 Cent/m³ 6 Cent/m³
Saarland 12 Cent/m³ 12 Cent/m³ 4 Cent/m³ 10 Cent/m³
Sachsen 5,6 Cent/m³ 5,6 Cent/m³ 5,6 Cent/m³ 5,6 Cent/m³
Sachsen-Anhalt 2 Cent/m³ - 2 Cent/m³ 7 Cent/m³
Schleswig-Holstein 3 Cent/m³ - 8 Cent/m³ 12 Cent/m³
Thüringen - - - -
(Tabelle: Entgelte für die Entnahme von Grundwasser)

Die Entscheidung über die Höhe der jeweiligen Entgelte fällen die jeweiligen Bundesländer selbst. In den meisten Bundesländern muss nicht ab dem ersten Tropfen gezahlt werden. Erst wenn der Bedarf das frei nutzbare Wasser übersteigt, wird eine Wasserentnahmeabgabe fällig. Neben Ausnahmeregelungen für einzelne Sektoren (Bergbau, Landwirtschaft, Fischzucht) bieten zahlreiche Bundesländer (weitere) Entlastungen bei der Wasserentnahmeabgabe an, wenn wassersparende Verfahren im Unternehmen nachgewiesen werden können.

Es gibt erhebliche Preisunterschiede zwischen den Ländern. Bei der Entnahme von Grundwasser für Trinkwasserzwecke liegt der Preis je Kubikmeter zwischen 5 Cent (Nordrhein-Westfalen) und 31 Cent (Berlin).

Auch die Preise innerhalb eines Bundeslandes können weit auseinandergehen: Bergbau, Industrie, Energieversorgung und Landwirtschaft profitieren am meisten von Ausnahmen. Sie zahlen wenig bis nichts.

Landwirtschaftsbetriebe im trockensten Bundesland Deutschlands (2) - Sachsen-Anhalt - müssen lediglich 2 Cent / Kubikmeter für entnommenes Grundwasser zahlen. Für Trinkwasserzwecke genutztes Wasser kostet 7 Cent. Für bergbauliche Zwecke kann in Sachsen-Anhalt Grundwasser abgepumpt werden, ohne einen Cent dafür zu zahlen. Das gilt für knapp 3 Mio. Kubikmeter abgepumptes Grundwasser in Sachsen-Anhalt (2021) durch die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft (MIBRAG) - dem größten Verbraucher im Land.

In Brandenburg müssen Unternehmen für landwirtschaftliche und bergbauliche Zwecke nichts für entnommenes Grundwasser zahlen. Als Trinkwasser genutztes Wasser kostet 10 Cent/ Kubikmeter. Die Landwirtschaft profitiert: Wurden in Brandenburg im Jahr 2015 nur 24. 424 Hektar bewässert, waren es vier Jahre später nach den Trockenjahren 2018 und 2019 schon 32.048 Hektar (2).
Für die LEAG, die in der Lausitz täglich 1 Mio. Kubikmeter Grundwasser abpumpt (3), fallen mit der Neuregelung in Sachsen ab dem 1.1.2023 zusätzliche Wasserentnahmeabgaben an. In Brandenburg wurden sie bereits fällig, wenn das Wasser für Kühlungszwecke genutzt wurde.

Fazit: Zu niedrige Preise. Zu viele Ausnahmen

Keine Abgaben und niedrige Preise insbesondere auf das besonders schützenswerte Grundwasser wie wir sie immer noch in Bayern, Hessen und Thüringen, aber auch in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen sehen, wirken aus der Zeit gefallen in der heutigen Wasser- und Klimakrise.

Fehlende Abgaben bzw. niedrige Preise setzen falsche Anreize im Umgang mit der knapper werdenden Ressource Wasser.

Das Verursacherprinzip wird ausgehebelt, da Verursacher*innen von knapper werdenden Wasserressourcen nicht oder wenig für ihren Verbrauch zahlen müssen.

Den Bundesländern gehen wichtige Einnahmen u.a. für die Verbesserung der Gewässerqualität bzw. zur Absicherung wasserwirtschaftlicher Projekte verloren.

Ausblick

Immer mehr Bundesländer erhöhen ihre Wasserabgaben (Sachsen und Bremen, 2023) bzw. planen eine Erhöhung (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland). Auch Ausnahmeregelungen fallen weg, so etwa in Sachsen.
Diese Schritte sind richtig und wichtig in Zeiten zunehmender Dürre.

Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen planen - nicht selten mit Verweis, vor allem Unternehmen nicht weiter belasten zu wollen - keine Anpassungen (Stand: 2022) (4).

Keine Abgaben bzw. niedrige Preise auf ausgewählte Nutzungen des Grundwassers müssen angesichts der zunehmenden Trockenheit und der immer knapper werdenden Ressource Wasser der Vergangenheit angehören.

Stattdessen können Anreize in Form von Entlastungen für wassersparendes Verhalten in  Unternehmen (z.B. durch Kreislaufführung von Wasser) weiter ausgebaut werden.
Davon profitieren Unternehmen, das Wasser und die Umwelt.