Die Schutzquote, auch Gesamtschutzquote, bezeichnet den Anteil aller Asylanerkennungen, Gewährungen von Flüchtlings- und subsidiärem Schutz sowie Feststellungen nationaler Abschiebeverbote bezogen auf die Gesamtzahl der Entscheidungen zu Asylanträgen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Bei der bereinigten Schutzquote werden zudem sogenannte formelle Entscheidungen herausgerechnet. Diese sind Entscheidungen, die sich anderweitig ohne individuelle Prüfung der Fluchtgründe erledigt haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn aufgrund der Dublin-Verordnung ein anderer EU-Mitgliedsstaat für das Verfahren zuständig ist.
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