Wie gestaltet man eine Vereinssatzung so, dass sie die demokratische Positionierung ermöglicht? Einige Tipps
Grundlagen für die Satzung und Aufnahmeregelung
Wenn Sie sich positionieren wollen oder etwa Personen mit menschenfeindlicher Haltung ausschließen müssen, hilft es, in der Satzung neben dem direkten Vereinszweck auch ein Bekenntnis zu demokratischen Werten und einer offenen Gesellschaft zu formulieren. Ein Beispiel wäre:
„Der Verein steht in allen seinen Belangen auf demokratischer Grundlage. Der Verein sieht XY [Hier Vereinszweck wie Sport, Kultur Jugendarbeit etc. einfügen] als verbindendes Element zwischen Menschen aller Nationalitäten, Herkunft, Religionen und sozialen Schichten. Er bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller Identität einen Ort des Gemeinwesens.“
Auf dieser Basis ist es möglich, zu einzelnen politischen Themen mit Bezug auf die Satzung Stellung zu beziehen. Auch hilft es, in der Satzung Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern zu begründen.
Aufnahme von neuen Mitgliedern
In Bezug auf Aufnahme von Mitgliedern sind (fast alle) Vereine frei zu entscheiden, wer in den Verein aufgenommen werden soll. Das ist in der Satzung zu regeln. Hier eignet sich folgende Formulierung:
„Antrag auf Mitgliedschaft im Verein kann jede natürliche Person stellen, die die Ziele des Vereins unterstützt und sich zu den Werten des Vereins bekennt. Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand/Mitgliederversammlung (hier nach Praktikabilität entscheiden).“
Eine Ablehnung muss auch zunächst nicht öffentlich begründet werden. Es hilft aber in der Satzung Grundlagen festzuschreiben z.B.
„Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zu Menschenrechten und Demokratie. Der Verein tritt antidemokratischen Bestrebungen entschieden entgegen. Daher bietet der Verein nur solchen Personen die Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen. Mitglieder antidemokratischer Organisationen sowie Mitglieder rassistischer, antisemitischer und antifeministischer Organisationen können nicht Mitglied des Vereins werden.“
Ausschluss von bestehenden Mitgliedern
Aufnahmeregelungen reichen nicht aus, um rückwirkend aus dem Verein ausgeschlossen zu werden. Auch dies regelt die Satzung. Ein Beispiel hierfür wäre:
"Mitglieder, die wiederholt gegen die Satzung verstoßen, durch ihr Verhalten das Ansehen des Vereins schädigen oder eine mit den Werten und Zwecken des Vereins unvereinbare Gesinnung offenbaren (ob durch Aussagen, Tragen und Zeigen von Symbolen oder durch aktive Teilnahme an Aktionen), werden aus dem Verein ausgeschlossen. Soll ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, ist ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand/die Mitgliederversammlung.“
Grundlegend ist dem auszuschließenden Mitglied eine Anhörung zu gewähren. Sie müssen auch eine zeitnahe Bearbeitung des Ausschlusses gewährleisten. Sollten Rechtsmittel gegen den Ausschluss eingelegt werden, bleibt die Person Mitglied bis zur rechtlichen Entscheidung. Es ist aber möglich Mitgliedschaften in dem Fall über ein Gremium „ruhen zu lassen“ Auch dies ist in der Satzung zu regeln z.B.
„Bis es eine rechtskräftige Entscheidung über einen Ausschluss gibt, kann der Vorstand das Ruhen der Mitgliedschaft bestimmen.“
Hinweis
Diese Hinweise zur Satzungsgestaltung sind unverbindliche Tipps. Sie ersetzen keine juristische Beratung. Wir übernehmen keine Haftung.