Der Rechtsanwalt Erkan Zünbül hat kürzlich mit Kolleg:innen eine Kanzlei gegründet. Sie liegt nahe der Eisenbahnstraße in Leipzig – mitten im polizeilich definierten „Gefahrengebiet“. Im Interview mit Journalistin Sarah Ulrich spricht er über Racial Profiling, strukturelle Dimensionen des institutionellen Rassismus bei Justiz und Polizei und warum die rassistischen Diskurse um migrantische Orte Nährboden für rechten Terror sind.
Herr Zünbül, Shisha-Bars scheinen im öffentlichen Diskurs anders bewertet zu werden, als andere Kneipen oder Bars. Warum ist das so – und wie wurde die Shisha-Bar in Hanau zum Ziel des Attentäters?
Erkan Zünbül: Dass ein Ort zum Ziel eines Attentats wird, ist natürlich immer auch das Ergebnis einer gesellschaftlichen Diskussion. Vorausgehend ist insbesondere bei Shisha-Bars eine mediale Darstellung als krimineller Ort, der nicht nur durch Zeitungen benutzt worden ist, sondern auch durch die Politik um gesellschaftliche Fragen zu bearbeiten. Insbesondere im Bereich der sogenannten "Clan-Kriminalität" hat die nordrhein-westfälische oder auch die Berliner Regierung mit den „Null-Toleranz-Verfahren“ oder auch der "Strategie der tausend Nadelstiche"-Kampagne, wie sie in Berlin hieß, eine Kriminalisierung vorangetrieben, die insbesondere bei Shisha-Bars deutlich wurde. Dort haben dann sehr martialische Gewerbekontrollen stattgefunden, also bewaffnete Einheiten mit Maschinenpistolen, für einen Vorgang, der sonst vom Ordnungsamt oder Gewerbeamt durchgeführt wird. So wird der Eindruck erweckt, es handele sich hier um kriminell belastete Orte, was mit der Realität aber nichts zu tun hat. Die Ergebnisse dieser Razzien sind meist kleine Gewerbeverstöße, Ordnungswidrigkeiten, Kleinststraftaten. Der Ort des Attentats ist also nicht zufällig gewählt worden, sondern das Ergebnis einer rassistischen Diskussion, dass es sich dort um besonders schwere kriminelle Orte handele. Und mit dem Ergebnis, dass neun migrantische Menschen ermordet worden sind.
Sie haben das Narrativ der "Clan-Kriminalität" angesprochen. Durch dieses Narrativ findet auch eine Entindividualisierung von Einzelpersonen statt, indem eine Art kollektives kriminelles Subjekt geschaffen wird. Neuestes Beispiel ist die CDU-Kampagne in Neukölln, bei der die Partei einen Lamborghini mit aufgeklebten Einschusslöchern abschleppen ließ und damit ihr Durchgreifen gegen angebliche Clan-Kriminalität bewerben wollte. Interne Ermittlungsdokumente aus Niedersachsen haben wiederum gezeigt, dass die tatsächlichen Kriminalitätsdaten sich mit dem Diskurs um "Clan-Kriminalität" gar nicht decken. Was steckt da dahinter?
Diese Datenerhebung zeigt eindeutig, dass das ein medialer Begriff ist. Auch die Aktion der CDU ist ein Ergebnis solcher Diskurse, wie sie zum Beispiel durch einen Spiegel-TV-Beitrag über "Clans" geschürt werden. Da wird medial aufgearbeitet, was es real so gar nicht gibt. Vieles, was in Deutschland unter dem Label "Familienbetrieb" geführt wird, ist in migrantischen Milieus schnell "Clan-Kriminalität". Da werden Gefährdungslagen herbeigeschworen, die mit der Realität nichts zu tun haben. Der deutsche Staat ist weder gefährdet, noch finden Straftaten von sogenannten "Clan-Kriminellen" statt, die es woanders nicht gibt. Die Besonderheit ist eine andere: Es gibt zum Beispiel in Berlin Dateien bei den Ermittlungsbehörden, wo Menschen mit bestimmten Nachnamen aufgeführt sind, die man auch aus den Medien kennt. Straftaten wie zum Beispiel ein einfacher Diebstahl eines Jugendlichen werden in diese Statistik mit aufgenommen. So wird eine besondere Bedrohung von Clan-Kriminalität aufgezeigt, die es nicht gibt.
Also äquivalent wie wenn Listen mit den Namen Müller, Schmidt und Maier geführt und alle Personen mit diesem Nachnamen als ein "Clan" in eine Straftaten-Statistik zusammengefasst würden?
Genau so. Es gibt Nachnamen, die kommen allein in Berlin über tausendfach vor, die Personen kennen sich untereinander oft gar nicht. Da zu sagen, dass es so etwas wie den Paten einer Familie gäbe, der gezielt Kriminalität fördere, hat nichts mit der Realität zu tun, führt aber dazu, dass subjektiv in der Bevölkerung eine Gefährdungslage wahrgenommen wird, die dann wiederum dazu führt, dass polizeilich mehr ermittelt wird. Natürlich gibt es kriminelle Organisationen, teilweise mit Leuten, die verwandt sind, teilweise auch nicht. Das hat aber nichts mit einer "mafiösen Struktur" zu tun, wie es beispielsweise in dem Spiegel-TV-Beitrag dargestellt wird, der eher rassistisch ist, als kriminologisch fundiert.
Sie haben das martialische Auftreten der Polizei an migrantischen Orten als Reaktion auf diese Diskurse schon angesprochen. Mit dem Maschinengewehr gegen Ordnungswidrigkeiten, quasi. Ganze Gebiete wie Berlin-Neukölln oder auch die Leipziger Eisenbahnstraße werden dadurch unter Generalverdacht gestellt, indem die Gebiete als "gefährliche Orte" oder "kriminalitätsbelastete Orte" gelabelt werden. Diese Einordnung als Gefahrengebiet hängt meistens nicht mit den tatsächlich erhobenen Kriminalitätsstatistiken zusammen. Auf welcher Basis werden diese Orte denn als "gefährlich" definiert und welche Probleme ergeben sich daraus?
Objektiv gibt es Orte, subjektiv gibt es Personen, die kontrolliert werden. Das macht sich insbesondere am ‚Racial Profiling‘ fest, einer Praxis, bei der Beamt:innen aufgrund von äußerlichen Merkmalen Kontrollen durchführen – insbesondere bei Menschen, die nicht-weiß sind. Objektiv bedeutet das, dass die Orte, an denen sich insbesondere nicht-weiße Menschen aufhalten, kontrolliert und als Gefahrengebiet deklariert werden, wodurch polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr rechtlich einfacher durchzusetzen sind. Natürlich ist das aber ein gewisser Kreislauf: Wo mehr kontrolliert wird, werden mehr Straftaten aufgedeckt. Das hat aber an sich nichts mit einer erhöhten kriminalistischen Statistik zu tun, sondern einfach mit einer erhöhten polizeilichen Präsenz. So ist das in Neukölln, wo es Shisha-Bars gibt, in denen zum achten, neunten Mal eine Razzia durchgeführt wird oder auch in der Leipziger Eisenbahnstraße: Mit Maschinengewehren, die Besucher mussten sich auf den Boden legen und durften vier Stunden nicht telefonieren. Die Kneipe nebenan hingegen hat nicht einmal Besuch vom Finanz- oder Gewerbeamt bekommen. So entsteht natürlich auch der Eindruck in der Bevölkerung, dass der Ort besonders gefährlich sein muss. Die Ergebnisse der Maßnahmen sind aber meist, wenn überhaupt, einfache Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel unversteuerter Tabak.
Sie sprechen von unversteuertem Tabak. Zum Verständnis: Die in Shisha-Bars verwendeten Tabakdosen sind häufig größere Dosen, aus denen einzelne Shisha-Köpfe entnommen werden. Das alleine verstößt schon gegen das Steuerrecht, oder?
Genau, das deutsche Gesetz sieht vor, dass der Endverbraucher einen sogenannten Siegelbruch haben muss, durch den klar ist, dass jeder Endverbraucher seinen Tabak selbst versteuert. Es müsste also pro Shisha-Kopf ein Steuersiegel sein, dass dann vom Endverbraucher geöffnet wird. Die ersten Läden fangen damit an, kleine Shisha-Tabakdosen herzustellen, um dem Gesetz gerecht zu werden. Aber diese großen 500g Dosen sind gesetzlich nicht erlaubt. Das ist aber auf jeden Fall kein Grund, diese Art von Durchsuchungen so durchzuführen, wo nach Waffen oder schweren Drogen gesucht wird, die dort natürlich nicht gefunden werden.
Shisha-Bars sind oft auch migrantische Rückzugsräume. Warum braucht es solche Orte?
Das ist eine sehr wichtige Frage. Dass es diese safe spaces, also sicheren Räume, überhaupt braucht, ist zum einen das Ergebnis einer rassistischen Freizeitkultur, die bestimmte Menschen davon ausschließt, in Diskotheken oder Clubs reinzukommen. Zum anderen ist es auch eine finanzielle Frage, aber auch eine kulturelle. Nicht jeder will seine Freizeit damit verbringen, in eine Kneipe zu gehen und Bier zu trinken. Viele trinken auch gar keinen Alkohol, sondern kennen es eher, zusammenzusitzen, vielleicht eine Pfeife zu rauchen und einen Tee zu trinken. Gerade Shisha-Bars sind auch Orte, wo migrantische Selbstfindung stattfindet, wo man viele vertraute Personen trifft, wo man erst einmal hinkann, ohne Probleme zu bekommen. Sei es durch Kontrollen an der Tür oder Übergriffe, wie beispielsweise auf Volksfesten, wo viele Nicht-Weiße wissen, dass ab einer gewissen Uhrzeit und einem gewissen Pegel der deutsche Volkszorn gefährlich wird. Das kennen sie von Shisha-Bars nicht. In vielen Shisha-Bars gibt es keinen Alkohol, sodass dieser Katalysator für Gewalttätigkeit schon mal wegfällt.
Zum Thema Racial Profiling: Eigentlich verstoßen anlasslose Personenkontrollen allein aufgrund eines phänotypischen Erscheinungsbildes gegen das Grundgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention und das in der internationalen Anti-Rassismus-Konvention angelegte Verbot der rassistischen Diskriminierung. Dennoch sind laut Gesetzestexten, wie Sie schon gesagt haben, nicht die Orte an sich gefährlich, sondern die Menschen, die sie dazu machen. Die Zeitschrift "Forum Recht" spricht von “Körpern, die als abweichend wahrgenommen werden” als Grundlage dafür. Somit erlaubt das Gesetz implizit trotzdem, Menschen nach rassistischen Kriterien zu kontrollieren.
Ja, Racial Profiling ist in Deutschland an sich verboten. Kontrollen, die anhand von objektiven Merkmalen geschehen, verletzen die Menschenwürde. Dennoch begründen viele Beamt:innen Kontrollen so, dass ihre kriminalistische Erfahrung zeige, dass jemand, der so oder so gekleidet ist, öfter zu Straftaten neige. Damit ist es schwer zu beweisen, dass die Kontrolle stattgefunden hat, weil ein Mensch Schwarz ist. Die Beamt:innen haben gelernt, dass sie nicht mehr sagen können, sie hätten jemanden kontrolliert, weil er Schwarz oder nicht-deutsch ist, sondern die Begründungen haben sich geändert, sind nicht mehr so eindeutig. Ich würde nicht sagen, dass die Awareness der Beamt:innen bezüglich Rassismus sich geändert hat, sie haben vor allem gelernt, den Rassismus rechtssicher zu formulieren. Die rassistische Behandlung bleibt dieselbe, die Etikettierung ändert sich nur.
Ein Gerichtsurteil zur Rechtswidrigkeit von Racial Profiling gibt es erst seit 2016. Seitdem gibt es zumindest offiziell auch Schulungen von Beamt:innen zu rassistischen Praxen. Dennoch erlaubt das Recht, wie du erklärt hast, diese rassistischen Kontrollen durch das Hintertürchen doch. Braucht es eine konsequentere Schulung von Polizeibeamt:innen oder eine Reform des Rechts?
Was es braucht ist zum einen eine Studie, die den Rassismus innerhalb der Polizei untersucht und zum anderen eine konsequentere Schulung und Lehrgänge darüber, was Rassismus ist, woher diese Vorurteile kommen, dass es eben überhaupt Vorurteile sind. Da bedarf es aber nicht nur eine polizeiliche Weiterbildung, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung, wie Rassismus entsteht und sich institutionell verfestigt. Die Gesetze müssten insofern reformiert werden, als dass nachvollziehbar gemacht werden kann, was dort passiert. Bis jetzt ist es schwer, ein polizeiliches Vorgehen nachzuvollziehen. Eine Möglichkeit wäre die Beweislastumkehr, bei der eine Person nicht erst beweisen muss, dass eine Maßnahme rassistisch war, sondern die Polizei nachweisen muss, dass sie eben nicht rassistisch gehandelt hat und eine Gefahrenanalyse darlegen muss, die fernab von Hautfarbe oder Herkunft geschieht. Die Rechtsverfolgung solcher polizeilichen Maßnahmen müsste vereinfacht werden.
Wie weit geht diese strukturelle Dimension des institutionellen Rassismus bei Justiz und Polizei, die Sie angesprochen haben?
Sie ist eingebettet in einen gesellschaftlichen Rassismus. Das beginnt in der Schule, an Arbeitsplätzen, bei der Wohnungssuche. Für nicht-weiße Personen ist der Wohnungsmarkt eingeschränkt, das ist ein rassistisches Problem. Das führt dazu, dass bestimmte Schulen eine stärkere Frequentierung von Nicht-Weißen haben, dass kein Ausgleich stattfindet, die Bildung schlechter ist. Dass Menschen dadurch auch einen schwierigeren beruflichen Zugang haben, die Bezahlung von Weißen und Nicht-Weißen ungleich ist. Hinzu kommt eine rassistische Justiz, die sich insbesondere dadurch hervortut, dass sie abstreitet, dass es institutionellen Rassismus überhaupt gebe. Da beginnt der Fehler schon. Es kann keine Selbstaufarbeitung stattfinden, wenn schon das Problem nicht anerkannt wird. Wenn nicht gehört wird, was Menschen sagen, die schon seit Jahren in Deutschland wohnen.
Bei Polizeikontrollen oder der Kriminalisierung von Orten oder Menschen handelt es sich häufig um einen vorgeschobenen Sicherheitsdiskurs. Um wessen Sicherheit geht es da?
Das ist die entscheidende Frage. Es geht vor allem um ein subjektives Sicherheitsgefühl, was diskursiv hervorgebracht wird. Statistiken zeigen, dass es kein Anstieg einer kriminalistischen Entwicklung gibt, sondern dass die Zahlen fortlaufend gleich sind. Es geht also um die Befriedigung eines subjektiven Sicherheitsgefühls und um einen damit verbundenen weiteren Einschnitt von Bürger:innenrechten. Mehr polizeiliche Maßnahmen und die Verschärfung der Strafprozessordnung sind nur zwei davon. Was dort leider verkannt wird, ist, dass Kriminalität oft ein Produkt von wirtschaftlichen Verhältnissen ist und eben nicht von Herkunft. Diese Ethnisierung der Kriminalität ist das Problem, weil dann nicht mehr nach dem Grund für Straftaten geschaut wird, sondern danach, woher die Straftäter kommen. Gründe für Straftaten sind aber oft wirtschaftliche Verhältnisse und in wirtschaftlich schlechteren Verhältnissen sind eben proportional gesehen mehr nicht-weiße Menschen. So findet eine Ethnisierung statt, die aber keine kriminalistische Antwort darauf geben kann, wie das eigentliche Problem gelöst werden kann. Stattdessen verschiebt sich der Diskurs zum Nachteil derer, die sowieso schon ein schwierigeres Leben haben.
Mit den verschiedenen Zugängen – ob zu Wohnungen, zum Bildungssystem oder zu Jobperspektiven – geht ja auch der Zugang zum Recht und einer Rechtsberatung einher. Es gibt ein Paper vom Institut für Menschenrechte, das nach dem Anschlag in Hanau veröffentlicht wurde, in dem es heißt, dass “von Rassismus betroffene Menschen (...) nach wie vor mit spezifischen Barrieren konfrontiert (sind), wenn sie rechtlichen Schutz in Anspruch nehmen wollen." Das Rechtssystem bietet letztlich also auch gar nicht die richtigen Möglichkeiten für Personen, die Rassismus erfahren, sich zu wehren?
Das ist richtig. Eine Rechtsberatung ist in erster Linie eine Dienstleistung, die an finanzielle Voraussetzungen geknüpft ist. Diese Voraussetzungen sind gerade bei Personen mit wenig Einkommen nicht gegeben. Hinzu kommt, dass die Anwendung der Strafprozessordnung insbesondere im Fall der notwendigen Beiordnung der Pflichtverteidigung gerichtlich soweit eingeschränkt wurde, dass für viele ein Anwalt erst einmal nicht gestellt wird, sondern finanziell selbst getragen werden muss. Zumindest dann, wenn gesagt wird, dass die Person in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen. Wenn im Gesetzestext steht, "nicht in der Lage sich selbst zu verteidigen", müsste das bedeuten, dass zum Beispiel mangelnde Deutschkenntnisse eigentlich ausreichend sein müssten, um einen Anwalt gestellt zu bekommen. Dass dies nicht so ist, zeigen zahlreiche Anträge. Wenn man zum Beispiel verwaltungsrechtlich gegen polizeiliche Maßnahmen vorgehen will, gibt es einen Prozesskostenantrag – dessen Erfolgschancen sind jedoch meistens sehr gering. Ich habe es noch nie erlebt, dass so ein Antrag durchgegangen ist. Würde es nicht Institutionen wie Opferberatungen oder oft ehrenamtliche Vereine gegen Polizeigewalt geben, würde es kaum eine Möglichkeit geben, eine Rechtsberatung zu bekommen.
Nach dem rassistischen Terror in Hanau haben viele migrantische Initiativen einen Forderungskatalog geteilt, was nun passieren muss. Darin heißt es unter anderem, dass die Betroffenenperspektive als Ausgangspunkt stehen musst. Welche Forderungen würden Sie aus der Sicht eines Rechtsanwaltes noch stellen?
Eine Forderung, die für mich sinnvoll ist, ist eine gesellschaftliche Aufarbeitung von Rassismus. Eine gesamtgesellschaftliche, aber auch institutionelle, insbesondere bei der Polizei. Ansonsten muss es den Schutz von Minderheiten geben, der sich auch gesetzlich wiederspiegelt, der die Möglichkeit bietet, Maßnahmen überprüfen zu lassen, sich Rechtsbeistand zu holen und der eine Beweiserleichterung fördert. Ein Schutz, der die Diskrepanz ausgleicht und Gleichberechtigung zumindest versucht herzustellen, indem man sagt: Das, was euch nicht gegeben wird, versuchen wir gesetzlich auszugleichen.
Seit März 2020 gibt es den „Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus.“ Was ist davon zu erwarten?
An Erwartungen sind immer Enttäuschungen geknüpft, auch das ist die Erfahrung derer, die schon länger in Deutschland leben. Meine Hoffnung liegt woanders: Sie ist vor allem in der Entwicklung bei jungen Menschen zu sehen, die viel sensibler gegenüber solchen Themen sind. Da ist die Hoffnung wesentlich größer, als bei einem solchen Kabinettsausschuss. Das klingt etwas resigniert, das soll es eigentlich nicht sein. Aber es ist auch klar, dass es keine großartigen Veränderungen geben wird, ohne dass diese gesellschaftlichen Aufarbeitungen stattfinden.
Weiterführende Literatur
Behr, Rafael, 2019. Verdacht und Vorurteil. Die polizeiliche Konstruktion der "gefährlichen Fremden". In: Christiane Howe, Lars Ostermeier (Hrsg.): Polizei und Gesellschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien.
Feltes, Thomas; Rauls, Felix "Clankriminalität" und die "German Angst". Rechtspolitische und kriminologische Anmerkungen zur Beschäftigung mit sogenannter "Clankriminalität". Sozial Extra 44, 372-377 (2020). https://doi.org/10.1007/s12054-020-00332-0 (zuletzt aufgerufen am 11.05.21).
Deutsches Institut für Menschenrechte, 2020: Stellungnahme "Nach den Morden in Hanau". https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publi… (zuletzt aufgerufen am 11.05.21).
Ullrich, Peter; Tullney, Marco : Die Konstruktion ,gefährlicher Orte'. Eine Problematisierung mit Beispielen aus Berlin und Leipzig. In: sozialraum.de. - ISSN 1868-2596 (online). - 4 (2012), 2. Online abrufbar unter: https://depositonce.tu-berlin.de/bitstream/11303/4862/1/ullrich_tullney… (zuletzt aufgerufen am 11.05.21).
Abdul-Rahman, Laila; Espín Grau, Hannah; Klaus, Luise; Singelnstein, Tobias: Rassismus und Diskriminierungserfahrungen im Kontext polizeilicher Gewaltausübung. Zweiter Zwischenbericht zum Forschungsprojekt "Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen" (KviAPol). Ruhr-Universität Bochum, 11.11.2020, https://doi.org/10.13154/294-7738 (zuletzt aufgerufen am 11.05.21).