Antidiskriminierungsregel

Die Ausschlussklausel oder Antidiskriminierungsregel hilft dabei, extreme Rechte von einer Veranstaltung auszuschließen und Störungen zu verhindern

Sie muss bei der Veranstaltung und deren Bewerbung öffentlich sichtbar aushängen bzw. mitverbreitet werden, etwa auf Flyern oder auch bei Posts.

Eine beispielhafte Formulierung:

Antidiskriminierungsregel
Den Veranstaltenden ist ein respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander sehr wichtig. Störungen oder Beleidigungen führen zum Ausschluss aus der Veranstaltung. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Zum Warenkorb hinzugefügt: