Kein NPD-Verbot - was nun?

Der Bundesrat hat im Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Verbot der NPD gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 19. März 2015 den Innenministern aufgegeben, die tatsächliche Abschaltung der V-Leute in den Führungsgremien der NPD nachzuweisen. Am 15. Mai 2015 haben die Prozessvertreter des Bundesrats umfangreiches Aktenmaterial nachgeliefert. In einem Schreiben des Berichterstatters des Bundesverfassungsgerichts hat das Gericht zudem weitere Nachweise für das "aggressiv-kämpferische Verhalten" der NPD gefordert.

Mit der Ablehnung des Verbotsantrages durch das BVfG im Januar 2017 steht einmal mehr die Frage nach dem Sinn des Verbotsverfahrens und den Schlussfolgerungen aus dem Urteil.

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