Kohle-Folgekosten: Wer zahlt am Ende?

Tagebaubetreiber sind verpflichtet, in Anspruch genommene Flächen wieder nutzbar zu übergeben. Grundvoraussetzungen sind dabei eine gesicherte Finanzierung, Transparenz und Mitsprache.

Kreise bilden die einzelnen Finanzierungssäulen der von der LEAG umzusetzenden Rekultivierung ab

Als Tagebaubetreiber werden LEAG1 und MIBRAG2 nach Bergrecht noch viele Jahrzehnte nach dem Kohleausstieg für die Folgekosten des Kohleabbaus aufkommen müssen. Die riesigen Tagebauland schaften müssen rekultiviert werden. In der Regel sollen dort Seen entstehen. Hinter beiden Unternehmen steht der international operierende Mutterkonzern EPH (Energetický a průmyslový holding) des Milliardärs Daniel Křetínský, der die ostdeutschen Kohlereviere in den letzten 15 Jahren schrittweise aufgekauft hat. Die Haftung der EPH für die Braunkohle-Folgekosten ihrer Töchter ist jedoch nach aktuellem Kenntnisstand nicht gewährleistet. Seit Jahren steht die Sorge im Raum, dass die für ihre Geschäfte mit fossilen Altlasten in Europa berüchtigte EPH plant, die Braunkohle-Töchter nach Ende des Kohlegeschäfts strategisch insolvent gehen zu lassen. So würden die Rekultivierungskosten auf öffentliche Kassen abgewälzt. 

Diese Sorgen wurden zuletzt vor allem im Falle der LEAG durch Konzernumstrukturierungen genährt. 2024 gab diese bekannt, ihre zukunftsträchtigeren Erneuerbaren-Sparten vom Braunkohlegeschäft zu trennen. Die isolierten, aber langfristig für die Rekultivierung verantwortlichen Braunkohlesparten werden in wenigen Jahren dadurch ohne Einnahmen dastehen. 

In den ostdeutschen Braunkohlerevieren ist damit zu rechnen, dass der Kohleausstieg vor dem gesetzlichen Ausstiegsdatum 2038 „marktgetrieben“ erfolgen wird – d. h. im Zuge einer unternehmerischen Entscheidung, wenn sich Kohleverstromung angesichts des tendenziell steigenden EU-Emissionspreises für CO₂ und günstigerer Erneuerbarer nicht mehr lohnen sollte. Öffentlich bekennen sich zur Kohleverstromung die MIBRAG bis 2035, die LEAG bis 2038 – nicht zuletzt, weil fast ein Drittel der staatlichen Kohleausstiegs-Entschädigungszahlungen für die LEAG an den Nachweis entgangener Gewinne gekoppelt sind. Gegenüber dem Handelsregister legte die LEAG aber mittlerweile Kal kulationen vor, in denen nur noch bis Ende 2028 von Braunkohlegewinnen ausgegangen wird – ein Finger zeig für ein realistischeres Ausstiegsdatum. So fehlt der ganzen Region Planungssicherheit. 

Die sächsische wie auch die brandenburgische Landesregierung schaffen kaum Transparenz über die Vereinbarungen mit den Unternehmen für die Zeit nach dem Ende des Kohleabbaus. Immerhin wurden nach anhaltender Kritik seit den späten 2010er Jahren Vorsorgegesellschaften in Konzernbesitz eingerichtet, auf deren Konten die Kohlekonzerne einzahlen. Auf die Vermögen sollen die Landesregierungen im Falle einer Konzerninsolvenz zugreifen können. Mit den eingezahlten Summen werden über die Jahre zusätzliche Mittel erwirtschaftet. Die Anlagekonzepte dafür bleiben allerdings unter Verschluss. 

Das hat Methode: Die Vorsorgevereinbarungen selbst werden zwar veröffentlicht, die entscheidenden Kennzahlen jedoch regelmäßig in nichtöffentliche Anlagen ausgelagert. Insbesondere sind die zugrundeliegenden Annahmen über Rekultivierungskonzepte und -kosten – ein wichtiger Teil der Gleichung – nicht nachvollziehbar. Die traditionelle Nähe der Landespolitik zu den Bergbaukonzernen gibt hier wenig Anlass für Vertrauen. Sie drückt sich auch in Personalfragen aus: Der ehemalige sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) etwa wurde 2019, keine zwei Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Amt, Aufsichtsratsvorsitzender der MIBRAG. 

Auf zivilgesellschaftlicher Seite kämpfen insbesondere die Umweltgruppe Cottbus der Grünen Liga, Greenpeace sowie das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) seit längerem um Transparenz über die Konzerngeschäfte. Das FÖS veröffentlicht regelmäßig Einschätzungen zur Vorsorgearchitektur und wertete zuletzt die beim Handelsregister hinterlegte Werthaltigkeitsbescheinigung der LEAG aus. Dieser zufolge möchte der Konzern selbst nur knapp ein Drittel der von ihm kalkulierten fünf Milliarden Euro Rekultivierungskosten erbringen. Die Hälfte des Gesamtaufwands sollen Wertsteigerungen und Kapitalerträge der Vorsorgegesellschaften leisten. Viel hängt also vom Investitionserfolg jener Konstrukte ab, deren Anlagekonzepte eben nicht transparent sind. 

Greenpeace wies zuletzt 2024 Bilanztricks beim Verkauf von LEAG-Anteilen der PPF-Holding an EPH nach, die Zweifel an der Stabilität des Firmenkonstrukts schüren. Die Organisation rechnet damit, dass die Rekultivierungskosten der LEAG eher gegen zehn Milliarden Euro gehen werden. Auch die Untersuchungen der Umweltgruppe Cottbus zu den Wasserkonzepten der LEAG weisen darauf hin, dass nachhaltige Rekultivierungsansätze deutlich teurer würden als die bisher verfolgten Strategien.

Eine Abwälzung massiver Folgekosten auf die Öffentlichkeit ist also kein unwahrscheinliches Szenario. Der vor den Landtagswahlen 2024 in einem offenen Brief aus der Zivilgesellschaft eingeforderte Kurswechsel in der Vorsorgepolitik ist nicht absehbar. Um den Finanzrisiken zu begegnen und eine ökologisch stimmige Rekultivierungspolitik im Zusammenspiel mit einer demokratischen Gestaltung des Strukturwandels zu ermöglichen, forderte das Konzeptwerk Neue Ökonomie in einem Dossier 2024 die Vergesellschaftung der Kohlereviere. Das würde eine Überführung in Gemeineigentum bedeuten, die Ausrichtung des Betriebs auf Gemeinwohl und eine demokratische Mitbestimmung über die Geschäftskonzepte. 

Was utopisch klingen mag, hat durchaus realpolitische Bezüge: So legten die grünen Fraktionen Brandenburgs, Sachsens und Sachsen-Anhalts 2023 ein Konzept für eine Braunkohle-Folgenstiftung vor, und schon der Koalitionsvertrag der Ampelregierung von 2021 kündigte die Prüfung einer öffentlichen Stiftungslösung an – die dann nicht umgesetzt wurde. 

Die Stärke des grünen Konzepts liegt darin, die lang fristige Finanzierung der Rekultivierungskosten über die Erträge der Revierflächen abzusichern – vor allem durch die dort großflächig geplante und teils schon um gesetzte Erzeugung erneuerbarer Energien. So würden nicht einseitig die Ewigkeitskosten der Kohle vergesellschaftet, sondern auch die Gewinne der Energiewende. 

Das Stiftungskonzept stellt bisher jedoch keine demokratische Partizipation der Bevölkerung in den Revieren sicher – das wäre im Zuge einer demokratischen Vergesellschaftung nachzuholen. So könnten etwa gewählte Vertreter*innen der Regionen in den Aufsichtsgremien teilhaben und eine partizipative Erarbeitung der Flächennutzungskonzepte festgeschrieben werden. Zudem setzen die Grünen auf eine freiwillige Verhandlungslösung. Sollte die EPH jedoch strategische Insolvenzen planen, so hätte sie kaum Interesse daran, profitable Geschäftsbereiche abzugeben im Tausch gegen Altlasten, derer sie sich im hier angenommenen Szenario umsonst zu entledigen beabsichtigt. Die Enteignung beziehungsweise Vergesellschaftung der fraglichen Assets aus Gemeinwohlgründen nach Artikel 14 bzw. 15 des Grundgesetzes müsste also zumindest als Drohmittel auf den Tisch, um die LEAG an denselbigen zu holen. Die Abwendung erheblicher Kosten für die Allgemeinheit könnte hier als Begründung dienen. 

Der FÖS-Untersuchung zufolge ist die Verpachtung von Flächen für erneuerbare Energien ebenfalls Teil der LEAG-Planungen für die Finanzierung der Bergbaufolgekosten. Diese Kommunikation gegenüber den Behörden ist aus Unternehmenssicht taktisch sinnvoll. Doch solange keine Haftungsverpflichtungen bestehen, könnten die LEAG-Töchter untereinander etwaige Pachtzahlungen nach unten drücken und so auf der Erneuerbaren-Seite größere Gewinne einstreichen, während die Verluste auf der Braunkohleseite steigen. Eine transparente Vorsorgepolitik wäre erst in öffentlichem Eigentum mit starker demokratischer Kontrolle sicherzustellen.

 

1Die Marke LEAG wird von mehreren Unternehmen desselben Firmengeflechts verwendet, der übergreifenden Lausitzer Energie Verwaltungs GmbH (LE-V) sowie der Töchter Lausitzer Energie Bergbau AG (LE-B, betreibt die Tagebaue im Lausitzer Revier) und Lausitzer Energie Kraftwerke AG (LE-K)

2Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft

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