Sächsische Szenen: Wie das Versagen der Zuständigen die Demokratie gefährdet

Roben am Haken

Der folgende Text erschien in: Horst Meier, Verbot der NPD - Ein deutsches Staatstheater in zwei Akten, Analysen und Kritik 2001 - 2014, mit Gastbeiträgen von Günter Bertram, Seyda Emek, Hans Magnus Enzensberger, Sunki Hong, Eckhard Jesse, Wolfgang Kraushaar. Jesper E. Lassen, Claus Leggewie, Johannes Lichdi, Volker Neumann, Peter Niesen, Ufuk Olgun und Scot W. Stevenson sowie Fotos, Anhang und einem Gespräch mit Bernhard Schlink, Berliner Wissenschaftsverlag, 2015.
Flyer zum Band

 

Sachsen gilt spätestens seit 2004, dem Einzug der NPD in den Sächsischen Landtag, als Hochburg der Neonazis. Anfang November 2011 unterstrich die Selbstaufdeckung des "National­sozialisti­schen Untergrunds", der seine Operationsbasis in Zwickau hatte, Sachsens besondere Nähe zu extrem rechter Gewalt. Sarkastisch kommentierte Nils Minkmar das Abtauchen der Mörder unter den Augen des Inlandsgeheimdiensts, des sogenannten „Verfassungsschutzes“: „Sie tauchten nicht besonders tief. Es war mehr so ein Schnorcheln, ein Untertauchen in der Badewanne: Sie pflegten ein soziales Leben in Zwickau, unterhielten Kontakte zu einem weiten Unterstützerkreis und besuchten Demonstrationen, Konzerte und Veranstaltungen.“[1] Vor diesem Hintergrund forderte Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) Ende November 2011 ein Verbot der NPD: "Jetzt ist es Zeit, jetzt ist die Stunde, dies zu tun. Wir sind dies den Opfern der rechtsterroristischen Gewalt schuldig“.[2] Doch inwiefern ist die NPD für die NSU-Morde verantwortlich? Belegen Straftäter in den Reihen der Nazipartei, dass sie terroristische Gewalt als "organisationsspezifische Eigenart" (Hans-Jürgen Papier) ausübt?[3] Beeinträchtigt die NPD die parlamentarische Demokratie und demokratische Kultur in Sachsen? Welche Wirkungen hätte eigentlich ein NPD-Verbot auf die neonationalsozialistische Bewegung? Und schließlich: Welche politische Funktion hat das Verbotsverfahren?

1. NPD, NSU und Straftäter

"Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen", können verboten werden.[4] Nun droht in Deutschland weder eine gewaltsame Machtergreifung noch ein Wahlsieg der NPD. Aber unzweifelhaft wäre die NPD zu verbieten, wenn sie die Morde des NSU unterstützt oder gar veranlasst hätte. Dies war auch die Linie des sächsischen Innenministers Markus Ulbig, lange Verbotsgegner, der Anfang Dezember 2011 ein Verbotsverfahren für den Fall befürwortete, dass "die NPD ihre Ziele mithilfe von Terror und Gewalt umsetzt".[5] Für eine mög­liche Verbindung zwischen NPD und NSU steht der im Münchner Zschäpe-Prozess wegen Beihilfe zum sechsfachen Mord angeklagte Ralf Wohlleben, der dem NSU eine Schusswaffe besorgt haben soll. Wohlleben, seit 1999 NPD-Mitglied, war 2002 stellvertretender Landesvorsitzender in Thüringen, legte 2008 seine Ämter nieder und trat 2010 aus der Partei aus. Seine mutmaßliche Unterstützung Böhnhardts, Mundlos´ und Zschäpes dürfte aber mit der gemeinsamen extrem rechten Sozialisation in der Kameradschaft „Thüringer Heimatschutz“ zu erklären sein. Generalbundesanwalt Harald Range stellte schon im Februar 2012 klar, dass der NSU nicht "der militante Arm der NPD" gewesen sei.[6] Es habe auch keine "strukturierte Unterstützung aus der NPD" gegeben, das gelte auch für die Finanzierung.[7] Bei dieser Erkenntnislage ist es geblieben, auch der Verbotsantrag des Bundesrats trägt nichts anderes vor.

   Die Antragsschrift möchte eine "aktiv kämpferische aggressive Grundhaltung" der NPD mit Straf­taten ihrer Vorstandsmitglieder in Bund und Ländern belegen. Ein Viertel sei rechtskräftig verurteilt, davon ein "immer noch beachtlicher Teil" wegen Gewalt­kriminalität:[8] Auf den ersten Blick beeindruckend, doch eine Analyse der wohlweislich nicht veröffentlichten Statistik belehrt eines Besseren. Die Zahl von knapp einem Drittel wegen Körperverletzungs­delikten verurteilter Vorstandsmitglieder reduziert sich, bezogen auf alle Vorstandsmitglieder, auf gut 7%. Die Angaben schließen zudem Vorstände von Nebenorganisationen wie den "Jungen Nationaldemokraten (JN)" ein und reichen "bis in die 90er Jahre" zurück.[9] Bei 176 erfassten Personen sind damit in etwa 20 Jahren insgesamt 12 Personen rechtskräftig wegen Körperverletzungsdelikten verurteilt worden. Zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung wurden 1,7% der Vorstandsmitglieder seit den 90er Jahren verurteilt, das heißt zwei bis drei Personen!

   Die sächsische NPD beschäftigt rechtskräftig verurteilte Straftäter und stellt sie als Kandidaten auf, so etwa Thomas Sattelberg oder Martin Schaffrath aus der 2001 als kriminelle Organisation verbotenen "Skinheads Sächsische Schweiz (SSS)". 2007/ 08 arbeitete der 1988 zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilte Bombenleger Peter Naumann für die NPD-Fraktion, bevor er nach einer Prügelei mit dem NPD-Abgeordneten Gansel entlassen wurde.[10] Zu den Leipziger Stadtratswahlen kandidierte kürzlich mit Alexander Kuhrt ein zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilter Gewalttäter für die NPD, der 2003 den Sänger der „Prinzen“, Sebastian Krumbiegel, überfallen und am Körper verletzt hatte.[11] Peinlicherweise fiel die gesetzliche Unwählbarkeit von Kuhrt erst nach der Wahl auf, die deshalb wiederholt werden muss.[12]

   Die zur Begründung des Verbotsantrags zusammengestellte Materialsammlung der „Verfassungs­schutz“-Ämter listet neun Verurteilungen sächsischer NPD-Mitglieder zwischen 2007 und 2010 auf. Drei Straftäter saßen im Vorstand der JN und immerhin zwei Personen sind Stadträte der NPD.[13] Allerdings handelt es sich um Propagandadelikte, die höchste Verurteilung traf einen Stadtrat wegen Fortführung der verbotenen SSS zu 3 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Gewaltkriminelle in der Führungsebene sind dagegen nicht festzustellen. Tatsächlich entstammen alle Straftäter den Kameradschaften und der extrem rechten subkulturellen Szene, die sich auch für die NPD engagieren.

   Das Bundesverfassungsgericht wird sich von diesen Angaben kaum beeindrucken lassen. Die NPD ist zwar bereit, Straf- und Gewalttäter zu integrieren, der Nachweis kriminellen Verhaltens der NPD als "organisationsspezifische Eigenart" gelingt so aber nicht.

2. Eine Partei auf dem absteigenden Ast

Der Einzug der NPD in den Sächsischen Landtag mit 190.909 Stimmen (9,2%) und zwölf Abgeord­neten im Jahre 2004 war ein unerwarteter  Paukenschlag. Die ersten Reaktionen schienen die Hilflosigkeit des politischen Establishments zu bestätigen. Es wirkte wie eine Flucht, dass die Spitzenkandidaten der demokratischen Parteien am Wahlabend die Interview­runde in dem Moment verließen, als Holger Apfel (NPD) hinzu gebeten wurde. Die Demokraten schienen im Januar 2005 wieder symbolisch den Platz zu räumen, als der NPD-Abgeordnete Jürgen Gansel vor dem 60. Jahrestags der Bombardierung Dresdens vom "Bombenholocaust" sprach und Abgeordnete den Sitzungssaal aus Protest verließen.[14]

   Die NPD-Fraktion zeigte aber bald die in diesem politischen Lager häufigen Auflösungs­erschei­nungen, Ende 2005 traten drei Abgeordnete aus und zwei weitere bis 2006 zurück.[15] Dennoch gelang der Partei 2009 der Wiedereinzug in den Landtag mit acht Abgeordneten (100.834 Stimmen oder 5,6%). Die NPD-Fraktion erhält gut 1,4 Millionen € im Jahr, von denen sie über 900.000 € für Mitarbeiter und 50.000 € für Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion ausgibt.[16] Abgeordnete unter­halten sechs „Bürgerbüros“ in Pirna, Plauen, Meerane, Riesa, Zittau und Annaberg-Buchholz, also nicht in den Großstädten Dresden, Leipzig und Chemnitz.

   Abgeordnete aller demokratischen Fraktionen traten der NPD entgegen dem bundesweit entstandenen Eindruck von Anfang an entschieden, klar und argumentativ entgegen. Auf einen groben Klotz wurde durchaus ein grober Keil gesetzt. So handelte ich mir im Jahr 2006 einen Ordnungsruf ein, weil ich den NPD-Abgeordneten Leichsenring einen "widerlichen Rassisten" genannt hatte. Leichsenring hatte sich zuvor wieder "Sonderzüge" gewünscht.[17] Die satirische Entgegnung des Abgeordneten Jennerjahn zum NPD-Antrag „Deutsch statt Denglisch“ vom November 2011 wurde auf you-tube über 400.000 mal aufgerufen.[18]

   Die Parlaments-"Arbeit" der NPD-Abgeordneten zieht bewusst verschiedene Register. Redner treten einmal betont sachlich mit Anträgen auf, die der Programmatik einer demokratischen Partei entnommen werden. Die NPD spielt sich auch gern als Fürsprecher von Entlassung bedrohter Menschen auf. Zum andern provozieren ihre Volksvertreter gezielt mit rassistischen Ausfällen, um das eigene Image in der Kameradschaftsszene aufzupolieren. Das verbindende Element dieser Variationen ist die scharfe Polemik gegen die internationale Einbindung Deutschlands in die NATO oder die Europäische Union, die für jeden auftretenden Missstand verantwortlich gemacht wird. Dahinter steht die Vorstellung einer konfliktfreien geschlossenen Volksgemeinschaft auf rassistischer Grundlage.

   Die NPD-Fraktion ist nicht in der Lage, den Landtagsbetrieb zu stören oder gar politische Entscheidungen zu beeinflussen. Die anderen Fraktionen sitzen die Redebeiträge der Nazis nur noch gelangweilt ab. Leider hält sich die CDU/ FDP-Staatsregierung seit drei Jahren nicht mehr an die Absprache, der NPD im Plenum zu widersprechen, sondern überlässt dies jeweils einem Redner der Koalition und der Opposition.

   Die Anzahl der Mitglieder der gesellschaftlich ausgegrenzten Landespartei schmolz seit dem Höchststand des Jahres 1998 von 1400 auf 670 im Jahr 2013.[19] Die Machtkämpfe rund um den erzwungenen Rücktritt des Bundes- und Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel haben die Partei ebenso geschwächt wie die Kündigung aller Mitarbeiter der Berliner Bundesgeschäftsstelle. Seit 2009 ist ein steter Stimmenverlust bis auf 57.625 Stimmen (3,6%) bei der Europawahl am 25. Mai 2014 festzustellen – immerhin noch das beste NPD-Ergebnis bundesweit. Bei den Kreistagswahlen, die ebenfalls am 25. Mai stattfanden, erreichte die NPD 3,9% (einschließlich der kreisfreien Groß­städten Dresden, Leipzig, Chemnitz), bei den Gemeinderatswahlen nur 1,9%. Bei einem Verlust von 18 Sitzen reichte dies immer noch für 100 kommunale Mandate.[20] Angesichts der neuen Konkurrenz der AfD, die auch in Sachsen ihre Hochburg hat, stehen die Chancen gut, dass die NPD bei den Landtagswahlen am 31. August 2014 unter die Fünfprozenthürde fällt.[21]

3. Beeinträchtigung der "demokratischen Kultur" als neuer Verbotsgrund

Mit dieser Erkenntnislage hätte das NPD-Verbotsverfahren auch aus sächsischer Sicht zu den Akten gelegt werden können. Die Bundesländer machten sich aber auf die Suche nach einem neuen Ver­bots­grund. Die Antragsschrift will nun mit einem Gutachten des Dortmunder Sozial­wissen­schaftlers Dierk Borstel die "eingegrenzte Beweisfrage" "exemplarisch" belegen, dass das Handeln der NPD "in einigen Gebieten der Bundesrepublik bereits heute zu einer Beeinträchtigung eines offenen demokratischen Lebens auf lokaler Ebene geführt“ habe.[22] Allerdings wird diese „Beeinträchtigung des demokratischen Lebens“ erst dem Zusammenwirken der NPD mit dem „bewegungsförmigen Rechtsextremismus“ zugeschrieben. Der Verbotsantrag selbst gesteht so ein, dass die NPD allein die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht beeinträchtigt.

   Dierk  Borstel sieht in seinem Gutachten den „bewegungsförmigen“ und den „parteiförmigen Rechtsextremismus“ auf der Grundlage gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und extrem rechter Ideologie durch das Ziel verklammert, Staat und Gesellschaft im national-revolutionären Sinn umzugestalten. Während sich die NPD an Wahlen beteilige, verstehe sich der "bewegungsförmige Rechtsextremismus" als außerparlamentarische Opposition. Beide Gruppen würden im Sinne einer „rechtsextremistischen Raumordnungsbewegung" mit dem Ziel zusammenarbeiten, in sozialen Nahräumen eine kulturelle Hegemonie im Sinne "national befreiter Zonen" zu schaffen. Die NPD wirke als "legales Standbein", als Geld- und Arbeitgeber, Informationsbeschaffer und Lautsprecher der Gesamtbewegung. Nach Wilhelm Heitmeyer erfolge die Raumordnungsbewegung in vier Stufen: Auf eine Phase der Provokationen folgten Räumungserfolge durch Gewalt gegen Gegner, die schließlich in mit Gewalt aufrechterhaltene Raumgewinne münde. In der letzten Stufe flaue die Gewalt wieder ab, weil die Herrschaft der rechtsextremen Gruppen über einen bestimmten Sozialraum unangefochten sei. Damit greife das „Problem der Demokratiegefährdung, da der demokratische Verfassungsstaat dadurch seine gesellschaftliche Verankerung" verliere."[23]

   In Sachsen dominiert die bewegungsförmige extreme Rechte mit knapp 2000 Personen. Auch ohne sichtbare Vereinsstrukturen ist sie gut organisiert. Konzerte, Musikversande, Demonstrationen und Aktionen pflegen und bewahren den kommunikativen und ideologischen Zusammenhalt. Die Bewertung Borstels für Mecklenburg-Vorpommern gilt auch für Sachsen: Die freie Szene könnte sehr wohl ohne die NPD auskommen, während "offensichtlich die NPD kaum Erfolgschancen ohne die Unterstützung des bewegungsförmigen Rechtsextremismus" hätte.[24] Wie im Land an der Ostsee entstammen einflussreiche sächsische NPD-Kader der neonationalsozialistischen Bewegung, so etwa der stellvertretende Landesvorsitzende Maik Scheffler. Insbesondere die „Jungen National­demokraten“ wirken seit Langem als Scharnier zwischen freier Szene und Partei.[25]

4. Demokratische Kultur und die Freiheit der Wahl

Es ist Wissenschaftlern wie Dierk Borstel zu verdanken, den Blick auf die Dominanzbestrebungen der Naziszene gelenkt zu haben. Die Ausbreitung rassistischer und menschenfeindlicher Einstel­lun­gen wird allerdings durch eine mangelhaft entfaltete demokratische Kultur begünstigt. "Demokra­ti­sche Kultur" meint das Ausmaß des Engagements der Bürgerinnen und Bürger für öffentliche Angelegenheiten, die auf den Werten der Grund- und Menschenrechte beruht. Gleichwohl irrt die Antragsschrift, wenn sie schwache demokratische Kultur und rechtsextremistische Dominanz mit einer Verletzung der verfassungsrechtlichen Anforderungen des Demokratieprinzips gleichsetzt.[26]   

   Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist sicher beeinträchtigt, wenn die Freiheit der Wahl nach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt wird. Wahlfreiheit erfordert nicht nur, "dass der Akt der Stimmabgabe frei von Zwang und unzulässigem Druck bleibt, sondern ebenso sehr, dass die Wähler ihr Urteil in einem freien offenen Prozess der Meinungsbildung fällen können."[27] Allerdings hält das Bundesverfassungsgericht die Freiheit im Vorfeld einer Wahl erst dann für beeinträchtigt, „wenn private Dritte, einschließlich Parteien und einzelne Kandidaten, mit Mitteln des Zwangs oder Drucks die Wahlentscheidung beeinflusst haben, ohne dass eine hinreichende Möglichkeit zur Abwehr - zum Beispiel mit Hilfe der Gerichte oder der Polizei - oder des Aus­gleichs, etwa mit dem Mitteln des Wahlwettbewerbs, bestanden hätte."[28] Letztlich verletzt nur strafbares Verhalten im Sinne der §§ 107ff. des Strafgesetzbuchs die verfassungsrechtlich gewährleistete Wahlfreiheit.[29]

   Die Antrags­schrift müsste also vortragen, dass Maßnahmen der „rechtsextremistischen Raumordnungsbewegung" im Vorfeld von Wahlen die Straftatbestände erfüllten. Polizei und Gerichte dürften also nicht in der Lage sein, Drohung oder Gewalt abzuwenden, die zu einer Verhinderung einer Wahl (§ 107 StGB) führen oder einer bestimmten Stimmabgabe bestimmen (§ 108 StGB). Für das Bestehen solcher Zustände trägt die Antragsschrift allerdings überhaupt nichts vor. Aber allein das abstrakte Ziel der NPD, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, ist aus strafrechtlicher Sicht allenfalls ein untauglicher Versuch, ja eigentlich ein Wahndelikt!

5. Der Fall Mügeln und das Versagen der Zuständigen

Eine isolierte Analyse "rechtsextremistischer Raumordnungsbewegungen" kann schon vom Ansatz her die Ausbreitung einer demokratiefeindlichen Kultur nicht erklären. Denn der Erfolg extrem rechter Dominanzbestrebungen gründet entscheidend auf dem gern verdrängten Versagen der zuständigen gesellschaftlichen Akteure. Zur Illustrierung der Verhältnisse sei der Fall Mügeln herausgegriffen.

   Eine rassistische Jugendbande provozierte auf dem Mügelner Altstadtfest im August 2007 nach Mitternacht Menschen aus Indien und Deutschland, um sie aus dem Festzelt zu vertreiben.[30] Als sich die angegriffene Gruppe zurückzog, schlugen und traten die Rassisten vor dem Festzelt auf diese ein. Nachdem sich die Opfer in eine Pizzeria zurückgezogen hatten, sammelte sich davor ein gewalttätiger Mob von etwa 50 Personen, die sich von bis zu 200 weiteren Festbesuchern unterstützt fühlen konnten. Die aufgeheizte Menge grölte rassistische und extrem rechte Parolen. Nur den beiden Polizeibeamten, die sich mutig vor den Eingang stellten, ist es zu ver­danken, dass das Ladengeschäft nicht gestürmt wurde. Erst die herbeigerufene Bereitschafts­polizei, die ebenfalls vom Pöbel angegriffen wurde, konnte gegen Morgen die öffentliche Sicherheit wieder herstellen.

   Obwohl der rassistische Hintergrund der Tat in den ersten Berichten der eingesetzten Polizei­beamten wie auch im erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Oschatz klar gekennzeichnet wurde, gingen die polizeilichen Ermittlungen Hinwei­sen auf einen rechtsextremistischen, organisierten Hintergrund der Tat nicht nach. Die Polizei war nicht in der Lage einen Zeugen zu schützen, der offenbar wegen seiner Aussage körperlich angegriffen wurde. Die Ermittlungen näherten sich der Version der Täter an, wonach angeblich Provokationen der ange­griffenen Gruppe Auslöser der Ausschreitungen gewesen wären. Offensichtlich führte die Zugehörig­keit von Ermittlern zur Mügelner Gesellschaft und die durch Bürgermeister Deuse (FDP) vehement vorgetragene örtliche Erwartungshaltung zu einer Verdrängung des extrem rechten Hintergrunds der Tat. Selbst die die Staatsregierung bildende CDU/ SPD - Koalition trat den örtlichen Abwehrreflexen nicht etwa entgegen, sondern befeuerte sie noch. So bewertete Ministerpräsident Milbradt (CDU) den Vorfall noch vor Ende der Ermittlungen so, das es "keine Hetzjagd in Mügeln", sondern in Wirklichkeit eine "Hetzjagd (der Medien) auf die Mügelner" gegeben habe![31]

   Die Verdeckung der wahren Hintergründe der Gewalttat stärkte in Mügeln und Umgebung die "Entwicklung rassisti­scher Hegemonien", wie die Politikwissenschaftlerin Britta Schellenberg analysiert. Gewalttätige Übergriffe nahmen zu. Selbst die Pizzeria wurde ein weiteres Mal überfallen, ohne dass diese Nachfolgetat noch öffentliches Aufsehen erregt hätte! Nicht rechts orientierte Jugendliche, die der öffentlichen Verdrängung entgegen arbeiten wollten, wurden selbst ausgegrenzt; sie sind inzwischen aus Mügeln fortgezogen. Bei den Kommunalwahlen 2009 konnte die NPD erstmals in den Kreistag Nordsachsen einziehen. Der Fall Mügeln zeigt also, wie die eigentlich Zuständigen durch ihr Versagen in einer konkreten Konflik­tsituation erst die Erfolgsbedingungen für eine „rechtsextremistische Raum­ordnungs­bewegung" schaffen.

   Die politischen Gründe für dieses Versagen liegen auf der Hand: Die seit 1990 faktisch allein regierende CDU berücksichtigt sehenden Auges Stimmungen und wirbt um Stimmen eines Milieus, das selbst fremdenfeindliche, ja latent rassistische Einstellungen hegt.[32] Die Sachsenunion kritisiert im Interesse eines kratzerfreien Selbstbilds dieses Milieus gerne einseitig die parteipolitische Konkurrenz der NPD, um dem eigenen Wählerklientel schmerzhafte Wahrheiten zu ersparen. So warfen Redner der CDU im Landtag der NPD vor, sie sei für die Übergriffe verantwortlich; dafür gab und gibt es aber keine Anhaltspunkte.[33] Es ist eben bequemer, die sichtbaren Vertreter des partei­förmigen Rechtsextremismus zu beschuldigen, als sich der Frage zu stellen, wieso "normale" Bürger wie schon beim Pogrom 1991 in Hoyers­werda einen rassistischen Nazimob gewähren lassen oder gar unterstützen.

6. Wirkungen eines NPD-Verbots

Was also würde ein Verbot der NPD im real existierenden Sachsen bewirken? Man dürfte sich über den Wegfall der Landtagsfraktion mit ihren Mitarbeiterstellen, Öffentlichkeitsmitteln und "Bürger­büros" freuen. Doch würden die Gründe nicht entfallen, die für das Verbot angeführt werden. Extrem rechts motivierte Gewalttaten würden nicht aufhören, da sie vom "bewegungsförmigen Rechtsextremismus" ausgehen. Treibende Kraft einer „rechtsextremistischen Raumordnungs­bewegung“ blieben die militanten Gruppen der freien Szene. Deren Erfolg oder Misserfolg aber würde auf der behördlichen Leistung bei der Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols und der Verfolgung von Straftaten beruhen. Solange zuständige Behörden und tonangebende Politiker gruppen­bezogene Menschenfeindlichkeit und Rassismus nicht unzweideutig und ohne Rücksicht auf Image­fragen kennzeichnen, werden Täter gestärkt und Opfer schutzlos allein gelassen. Die NPD kommt in diesem Handlungsgeflecht in der Regel nur am Rande vor, oder genauer: Sie profitiert vom Versagen der Gesellschaft und des Staats. Die neonationalsozialistische Bewegung aber wird sich nach einem Verbot der NPD eine neue Partei suchen.

7. Zur politischen Funktion eines NPD-Verbots

Sachsen war nicht nur die Region, in der sich die NSU-Terroristen durch Banküberfälle mit Geld­mitteln versorgten, sondern auch ihr Lebensmittelpunkt. Der Unterstützerkreis, der den Abge­tauch­ten von 1998 bis 2011 ein Leben in der Illegalität ermöglichte, war aus der Kameradschaft "Weiße Bruderschaft Erzgebirge" oder dem "Blood & Honour"-Netzwerk hervorgegangen - und den „Verfassungsschutz“-Ämtern und der Polizei seit Mitte der neunziger Jahre bekannt, ja einige arbeiteten den Behörden als Spitzel zu! Es fällt sehr schwer, den staatlichen Stellen zu glauben, sie seien nicht in der Lage gewesen, die drei Untergetauchten zu finden.[34]

Kurz: die Aufdeckung der Zwickauer Terrorzelle musste Sachsen einmal mehr als Hochburg der neonatio­nal­sozialistischen Bewegung bundesweit und international in Erinnerung rufen. Daher sprach Ministerpräsident Tillich in ersten Reaktionen bewusst vom "Thüringer Trio".[35] Anders als seine Thüringer Kollegin Christine Lieberknecht verzichtete er auf eine Regierungserklärung und überließ es am 23. November 2011 seinem Innen­minister Markus Ulbig, die Trauer und Bestürzung der Staatsregierung im Landtag zu bekunden. Der Dresdener Kommunikationswissenschaftler Wolfgang Donsbach bescheinigte Tillich denn auch eine "Wagenburgmentalität" und vermisste einen "großen Akt symbolischer Politik, der die breite Mitte der Gesellschaft aufrüttelt".[36]

   Doch Ministerpräsident Stanislaw Tillich verfolgte eine andere Strategie: Er forderte demonstrativ auf dem Landesparteitag der CDU am 27. November 2011 ein Verbot der NPD. Die sächsische CDU veränderte damit ohne vorherige Debatte abrupt ihre Position. Denn bisher hatte sie einen neuen Verbotsanlauf mit dem Argument abgelehnt, die V-Leute des "Verfassungs­schutzes" in der NPD seien unverzichtbar. Tillich gibt vor, das Verbot der NPD aus Respekt vor den Opfern rechtsterroristischer Gewalt zu fordern. Allerdings blieb dies die einzige Bekundung von Respekt. So nahm er nicht an den Mahnwachen Zwickauer Bürger für die Opfer des NSU teil. Erst am 31. Januar 2012 besuchte der Regierungschef die Stadt, in der die Mörder gelebt hatten. Dort überreichte er auch sechs Feuerwehrleuten, die das Haus in der Frühlingstraße abgerissen hatten, den sächsischen Verdienstorden.[37]  Der Ministerpräsident erklärte, Sachsen müsse den "braunen  Dreck" loswerden - und verweist auf das angestrebte NPD-Verbotsverfahren![38]

   Die Strategie der Staatsregierung zielte also wie schon im Fall Mügeln darauf ab, mit dem demonstrativen Vorpreschen in der Verbotsfrage von der Verantwortung sächsischer Behörden und Politiker abzulenken. Dem entspricht die Verweigerung einer öffentlichen Aufarbeitung seitens der CDU/ FDP-Koalition. So unterstütze Sachsen nicht die in Thüringen eingesetzte "Schäfer-Kom­mission".[39] Anders als im Bundestag und im Thüringer Landtag waren CDU und FDP auch nicht zu einer fraktionsübergreifenden Einsetzung eines Untersuchungsausschusses bereit. Als Vorwand musste die nicht zu vermeidende Beteiligung eines NPD-Abgeordneten herhalten: Man wolle keinen "NPD-Informationsausschuss" und - natürlich - das NPD-Verbotsverfahren nicht gefährden!

   Das NPD-Verbotsverfahren bot schließlich die willkommene Gelegenheit, den eingetretenen Legitimationsverlust der Versager vom "Verfassungsschutz" wieder zu beheben. So hatte selbst die mehrheitlich von den Koalitionsfraktionen besetzte Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) im Juni 2012 mit Blick auf die Untergetauchten und die Naziszene beklagt, dass "eine systema­tische Auswertung der im LfV Sachsen vorhandenen und verfügbaren Informationen ... nicht statt­gefunden" habe.[40] Auf dieser Linie wurde die Rehabilitierung der Geheimdienste auch bundesweit vorbereitet: Geheimdienst- und Regierungsvertreter machten vor Ende der Untersuchungen die mangelnde „Analysefähigkeit“ der Dienste als Ursache ihres Versagens aus und führten neue Verbunddateien und „Abwehrzentren“ ein.[41] Und schließlich brauchte man die „Verfassungs­schutz"-Ämter ja auch noch für die Zusammenstellung der Materialsammlung, die jetzt Grundlage des NPD-Verbotsantrags ist. Das absehbare Scheitern des Antrags in Karlsruhe und spätestens in Straßburg wird die Geheimdienste nicht traurig stimmen, haben sie ihr eigentliches Ziel, den Erhalt ihrer Macht, doch schon erreicht.

   Fazit: Es wäre sehr zu hoffen, dass die herrschende sächsische Politik ihre nutzlose und gefähr­liche Symbolpolitik à la NPD-Verbotsantrag beendet und sich ihrer Kernaufgabe zuwendet, nämlich die Opfer menschenfeindlicher Gewalt schützt, Straftäter verfolgt, die demokratische Kultur stärkt und Opferberatung und Demokratieinitiativen ausreichend finanziert. Wenn die Debatte um das NPD-Verbotsverfahren wenigstens diesen „Kollateralnutzen“ erreichen würde, wäre sie nicht völlig vergeblich gewesen.

 

 

Nachbemerkung: Der Artikel wurde Anfang Juli 2014 abgeschlossen.

Autorennotiz: Johannes Lichdi, geboren 1964 in Heilbronn am Neckar, lebt seit 1992 in Dresden, Rechtsanwalt, von 2004 bis 2014 Mitglied des Sächsischen Landtags, dort unter anderem rechts- und innenpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN. Initiator des Appells bündnisgrüner Politiker gegen ein erneutes NPD-Verbotsverfahren Keine „antifaschistische Mutprobe“. Zur politischen Arbeit Informationen unter www.johannes-lichdi.de.



 

[1]              Nils Minkmar, „Hauptsache, es macht Peng“ - Zehn Menschen könnten noch leben, wenn die Geheimdienste ihre Arbeit getan hätten. Es ist Zeit, sie abzuschaffen, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20.11.2011, http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/geheimdienste-hauptsache-es-macht-peng-11534221.html, abgerufen am 19.6.2014.
[2]              SZ-online vom 27.11.2011, abgerufen am 24.5.2014. - Die Verbotsforderung sei "auffällig schnell" erfolgt, kommen­tierte etwa Jens Jungmann in der Dresdner Morgenpost vom 25.11.2012.
[3]              Vgl. das WELT-Interview mit Hans-Jürgen Papier, „Die Politik läuft in eine unsägliche Falle“ (5. Dezember 2011) – nachgedruckt in diesem Band.
[4]              So der Wortlaut des Art. 21 Abs.2 des Grundgesetzes. Meine Position habe ich dargelegt in: Johannes Lichdi, Die NPD verbieten?, in: Derselbe, Ein neues NPD-Verbot: möglich, notwendig oder schädlich? - http://www.johannes-lichdi.de/fileadmin/user_upload/Publikationen_ab_7-12/Dokumentation_NPD-Verbot.pdf – Dokumentation, Oktober 2012, S. 4-26. - Johannes Lichdi, Absehbares Scheitern, Wie die Lemminge beantragen die deutschen Innenminister ein Parteiverbot, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, die tageszeitung vom 29. 1. 2013, http://www.taz.de/!109886/. - abgerufen am 30.6.2014.
[5]              Leipziger Volkszeitung vom 3.12.2011.
[6]              Zeit-online vom 9.2.2012, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-02/neonazi-mordserie-nsu-npd, abgerufen am 6. 6. 2014.
[7]              Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 25. 3. 2012.
[8]              Antragsschrift des Bundesrats vom 1. Dezember 2013, S. 89f., 225f.
[9]              Anlage 5 der Antragsschrift: Anonymisierte Übersicht und Statistik über strafrechtliche Verurteilungen von Bundes- und Landesvorstandsmitgliedern der NPD - Statistische Auswertung, S. 3, 8.
[10]            Naumann hatte 1978 einen Anschlag auf das Denkmal der Fosse Ardeatine bei Rom verübt, das an die Erschießung von 335 italienischen Geiseln am 24. März 1944 auf Befehl der Wehrmacht erinnert. 1979 sprengte er Fernsehmasten, um die Ausstrahlung der Serie „Holocaust“ zu verhindern. 1995 führte er die Polizei zu umfangreichen Waffenlagern.
[11]            MDR Exakt vom 14.5.2014, http://www.mdr.de/exakt/npd208.html.
[12]            Leipziger Internetzeitung vom 19.6.2014 - http://www.l-iz.de/Politik/Leipzig/2014/06/44000-Leipziger-muessen-erneut-den-Stadtrat-waehlen-55836.html - abgerufen am 19. 6. 2014.
[13]            Unveröffentlichte Langfassung der Materialsammlung, Stand Dezember 2012, S. 899ff.
[14]            Johannes Lichdi, Zur Auseinandersetzung der demokratischen Fraktionen mit der NPD-Fraktion, in: Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN (Hrsg.), Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag - Strategie und Ideologie, Dresden 2006, S. 15-28.
[15]            Patrick Gensing, Die NPD-Generation von 2004http://www.publikative.org/2013/03/27/v-manner-und-verruckte-die-npd-generation-von-2004/ - aufgerufen am 19. 6. 2014.
[16]            Sächsischer Landtag, 5. Wahlperiode, Drucksachennummer 13008, S.9.  Diese Gelder dürfen nicht für Parteiarbeit ausgegeben werden, wie oft gemutmaßt wird, sondern nur für den Geschäftsbetrieb der Fraktion.
[17]           Leichsenring hatte im Mai 2006 in einer Debatte verlangt, dass linksextremistische Gewalttäter mit „Sonder­zügen“ zur Bundesanwaltschaft nach Karlsruhe gefahren werden sollten. Darauf rief der damalige Vorsitzende der PDS-Frak­tion, Prof. Peter Porsch, dazwischen: „Es gab schon mal Sonderzüge – mit Zügen kennt ihr euch ja aus.“ Leichsenring entgegnete: „Ja, ja, manchmal wünscht man sie sich wieder, wenn ich manche so sehe“, Sächsischer Landtag, 4. Wahlperiode, Plenarprotokoll der 49. Sitzung, S. 3907.
[18]            https://www.youtube.com/watch?v=xAemDwDAZno – aufgerufen am 19. 6. 2014.
[19]            Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen, Bericht 2013, Downloadfassung, S. 7.
[20]            Vgl. die Wahlstatistiken unter http://www.statistik.sachsen.de/wahlen/.
[21]            In Sachsen besteht seit langem ein Wählerpotential um die 10% zwischen dem rechten Flügel der CDU und eindeutig extrem rechten Positionen, das von wechselnden Parteien ausgefüllt wird. Mit der AfD kandidiert nun erstmals eine Protestpartei, die dieses Lager vollständig erfasst.
[22]            Antragsschrift des Bundesrats, S. 20; vgl. Dierk Borstel, Gutachten Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern unter besonderer Berücksichtigung der NPD, Dortmund 2013 (= Anlage 3 zum Verbotsantrag). Dazu näher in diesem Band Claus Leggewie, Rechtsradikalismus zwischen Partei und Bewegung: Eine Grauzone, aber kein überzeugender Verbotsgrund.
[23]            Borstel, Gutachten, S. 6ff, 39f.
[24]            Borstel, Gutachten, S. 16, 22.
[25]            Experten meinen, dass Partei und freie Szene in der Sächsischen Schweiz oder Nordwestsachsen nicht unterscheidbar seien, vgl. Kulturbüro Sachsen e.V., Sachsen rechts unten - Aktuelle Beispiele zur Verankerung organisierter Nazis, Dresden, 30. 4. 2014, S. 3.
[26]            Die Antragsschrift räumt selbst ein, dass die "beschriebenen Entwicklungen in den westlichen Bundesländern – soweit ersichtlich – keine Parallelen" finden (S.73). Rechtsfolge wäre auch nur eine Wiederholung der Wahl im betroffenen Wahlkreis und nicht im gesamten Wahlgebiet, vgl. Maunz/Dürig/Herzog/Scholz - Klein (Januar 2013), Grundgesetz-Kommentar, Art. 41 Rdnr. 112ff.
[27]            Maunz/Dürig/Herzog/Scholz - Klein (Oktober 2010), Grundgesetz-Kommentar, Art. 38 Rdnr. 107.
[28]            BVerfGE 124, S. 1/20f.
[29]            Mauz/Dürig/Herzog/Scholz - Klein (Januar 2013), Grundgesetz-Kommentar, Art. 41 Rdnr. 122.
[30]            Dazu jetzt unter Auswertung der polizeilichen Ermittlungsakten Britta Schellenberg, Mügeln - Die Entwicklung rassistischer Hegemonien und die Ausbreitung der Neonazis, Dresden 2014, hrsg. von weiterdenken - Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen. - Vgl. auch Der Spiegel 25/2014, "Rassistische Hegemonie", S. 48f.
[31]            Vgl. den Bericht von n-tv: http://www.n-tv.de/politik/Hetzjagd-auf-Muegeln-article232476.html: „Wer nach Mügeln komme, sehe sofort, "von einer Hetzjagd kann hier nicht die Rede sein", sagte der Regierungschef. "Ich weiß wie die Menschen in Mügeln sich fühlen, es gab nämlich keine Hetzjagd in Mügeln, sondern eine Hetzjagd auf Mügeln und die Mügelner", sagte Milbradt unter dem Applaus der Delegierten.“ - abgerufen am 30. 6. 2014. - Zu weiteren Reaktionen Milbradts vgl. Schellenberg, Mügeln (Fn. 30), S. 25, 48f.
[32]            Wie leicht mobilisierbar rassistische Vorurteile in der „Mitte der Gesellschaft“ sind, zeigen etwa die sogenannten "Lichtelläufe" im erzgebirgischen Schneeberg. Dort protestierten um die Jahreswende 2013/2014 hunderte Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht als NPD-Anhänger verstehen, gegen eine geplante Unterkunft für Asylsuchende, obwohl die Versammlung offen von der NPD organisiert und angeführt wurde, vgl. Kulturbüro Sachsen e.V., Sachsen rechts unten - Aktuelle Beispiele zur Verankerung organisierter Nazis, Dresden, 30. 4. 2014.
[33]            Vgl. Schellenberg, Mügeln (Fn. 30), S. 51f.
[34]            Sächsischer Landtag, Drucksache 5/14688, Band II, Abweichender Bericht der Fraktion DIE LINKE, der SPD und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, S. 231ff.
[35]            Noch die Pressemitteilung der CDU-dominierten Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtags vom 22. Juni 2012 spricht vom "Thüringer Trio"!
[36]            Wolfgang Donsbach, Gehen wir in die Offensive!, zeit-online vom 8.1.2012, http://www.zeit.de/2012/02/S-Rechtsextremismus/seite-2, - abgerufen am 8. 6. 2014.
[37]            Jens Eumann, Besser spät als nie: Tillich in Zwickau, Freie Presse vom 31. Januar 2012.
[38]            Bericht von mdr-online, http://www.mdr.de/mdr-thueringen/sendungen/tillich-in-zwickau100_zc-0e5… .
[39]            Zu den Vorgängen vgl. Juliane Hundert, Sachsens «Beitrag» zur Aufklärung der Verbrechen der Zwickauer Terror­zelle «Nationalsozialistischer Untergrund» von November 2011 bis April 2012, in: weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen, „Sachsens Demokratie“?, Dresden 2012, S. 84-88.
[40]            Pressemitteilung der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtags vom 22. Juni 2012, S. 5.
[41]            Kerstin Harzendorf, Verfassungsschutz und Daten - Realität und Grenzen der informationellen Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz, in: weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen (Hrsg.), Wer schützt die Verfassung? Kritik zu den Verfassungsschutzbehörden und Perspektiven jenseits der Ämter, Dresden 2013, S. 95 – 115.