Volkszählungsurteil

Datenschutz als Grundrecht

Mit dem Volkszählungsurteil stellte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1983 fest, dass eine informationelle Selbstbestimmung aus der Menschenwürde und den allgemeinen Persönlichkeitsrechten abzuleiten ist.

Datenschutz wurde so zu einem aus der Verfassung abgeleitetem Recht. Für Einschränkungen dieses Rechts, also für alle Formen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -übermittlung brauchte es nun eine gesetzliche Grundlage.

Die Gesetzgeber in Bund und Ländern benutzten die Anpassung an das Volkszählungsurteil für eine ausgedehnte Verrechtlichung der polizeilichen Datensysteme sowie verdeckter Polizei-Methoden.